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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2005 - 10 Ta 39/05   

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https://dejure.org/2005,16638
LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2005 - 10 Ta 39/05 (https://dejure.org/2005,16638)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.02.2005 - 10 Ta 39/05 (https://dejure.org/2005,16638)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 10 Ta 39/05 (https://dejure.org/2005,16638)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen Wertfestsetzungsbeschluss ; Frist für die Einlegung einer Beschwerde gegen einen Wertfestsetzungsbeschluss im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Beginn einer Rechtsmittelfrist bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

  • Judicialis

    RVG § 32 Abs. 2; ; RVG § 33 Abs. 1; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 3 Satz 2; ; GKG § 63 Abs. 3 Satz 2; ; GKG § 68 Abs. 1 Satz 3; ; BRAGO § 9 Abs. 2; ; BRAGO § 10 Abs. 1; ; ArbGG § 9 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kurze Beschwerdefrist bei Streitwertfestsetzung über Vergleichsmehrwert - laufende Rechtsmittelfrist trotz teilweise fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung bei fehlender Beschwer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.03.2003 - 2 AZB 21/02

    Keine Rechtsbeschwerde in Wertfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2005 - 10 Ta 39/05
    Gegen diese Entscheidung findet kein Rechtsmittel statt (vgl. BAG, Beschluss vom 17.03.2003, AZ: 2 AZB 21/02).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2014 - 2 E 412/14

    Festsetzung des Streitwerts für das gerichtliche Verfahren i.R.e. Anfechtung

    vgl. zu diesen Abgrenzungskriterien: LAG S.-H., Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 6 Ta 198/11 -, juris Rn. 15; LAG Rh.-Pf., Beschluss vom 18. Februar 2005 - 10 Ta 39/05 -, juris Rn. 5.
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